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Fassungsvergleich zu Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 255/2013 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
(1) Dieses Protokoll tritt am selben Tag in Kraft wie das Abkommen, sofern alle Genehmigungsurkunden zu diesem Protokoll bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt sind.
(2) Sind nicht alle Genehmigungsurkunden zu diesem Protokoll bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt, so tritt dieses Protokoll am ersten Tag des ersten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die letzte Genehmigungsurkunde hinterlegt worden ist.
(3) Sind nicht alle Genehmigungsurkunden zu diesem Protokoll bis zum Tag des Inkraft-tretens des Abkommens hinterlegt, so wird dieses Protokoll mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens des Abkommens vorläufig angewandt.