Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (Deutschland) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. III Nr. 277/2013 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Bediensteten des Nachbarstaates dürfen, soweit dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, alle Vorschriften ihres Staates über die Zollabfertigung, einschließlich der Regelungen über entsprechende Befugnisse, im Gebietsstaat in gleicher Weise, in gleichem Umfang und mit gleichen Folgen wie im eigenen Staat anwenden.