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Fassungsvergleich zu Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.08.2005 · idF BGBl. III Nr. 68/2014 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Genehmigungsurkunde folgt.