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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Liechtenstein)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Liechtenstein) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.07.2014 · idF BGBl. III Nr. 124/2014 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Jede Streitigkeit zwischen den beiden Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens ist zum Gegenstand unmittelbarer Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten zu machen.