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Fassungsvergleich zu Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.05.2015 · idF BGBl. III Nr. 46/2015 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Anwendung
4. Diese Vereinbarung ist zusammen mit den Richtlinien (Aide-Mémoire) für truppenstellende Länder anzuwenden.