Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.09.2016 · idF BGBl. III Nr. 150/2016 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt XIX durch
die Grenzbeschreibung (Anlage 10),
das Koordinatenverzeichnis (Anlage 11) und
den Grenzplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 12)
bestimmt.