Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 09.09.2016 · idF BGBl. III Nr. 151/2016 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen einer der Internationalen Organisationen und der Republik Österreich über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens werden in gleicher Weise beigelegt, wie es in den Amtssitzabkommen mit den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation, der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen vorgesehen ist.