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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 23.04.2017 · idF BGBl. III Nr. 56/2017 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Eventuelle Streitigkeiten, welche sich aus der Auslegung oder Umsetzung dieses Abkommens ergeben, werden die Vertragsparteien grundsätzlich gütlich im Wege diplomatischer Verhandlungen beilegen.