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Fassungsvergleich zu Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.04.2017 · idF BGBl. I Nr. 133/2017 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Widmung des Bundeszuschusses
(1) Der Bundeszuschuss gemäß Artikel 3 dient zur Abdeckung jenes Aufwandes, der dem Land durch die Übernahme der Aufgaben gemäß Artikel 2 durch Bedienstete des Landes und die Gewährung von projektbezogenen finanziellen Leistungen an öffentliche und private Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen entsteht.
(2) Können ausgewählte öffentliche und private Rechtsträger einer elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung das Pilotprojekt nicht bis zum Projektende oder nicht im vereinbarten Umfang durchführen, ist der Zuschuss entsprechend dem durchgeführten Projektteil zu verwenden.
Schlagworte
Kinderbetreuungseinrichtung, Kinderbildungseinrichtung