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Fassungsvergleich zu Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.10.2017 · idF BGBl. III Nr. 120/2017 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Investitionen und Umwelt
Die Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Umweltrechts anzuregen.