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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain (CSSR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain (CSSR) 1
Art. 4 § 1neu
in Kraft ab 29.10.1920 · idF StGBl. Nr. 479/1920 Art. 4 § 1↗RIS↗
Teil IV.
A.
Bezüglich einzelner mit der Durchführung der eingangs angeführten Artikel des Staatsvertrages von Saint Germain zusammenhängender Fragen bleiben besondere Vereinbarungen jederzeit vorbehalten.