§ 2. Schenkungen und Zweckzuwendungen (§§ 3 und 4 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, BGBl. Nr. 141/1955) der Verwertungsgesellschaften (ihrer Einrichtungen) für die im Artikel II Abs. 6 Urheberrechtsgesetznovelle 1980 genannten sozialen und kulturellen Zwecke sind von der Schenkungssteuer befreit.