Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain (CSSR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain (CSSR) 1
Art. 4 § 3neu
in Kraft ab 29.10.1920 · idF StGBl. Nr. 479/1920 Art. 4 § 3↗RIS↗
C.
Die Ratifikation dieses Übereinkommens findet baldigst durch Austausch von Noten in Wien statt. Das Übereinkommen tritt nach Ablauf von vier Wochen, vom Tage der Ratifikation an gerechnet, in Kraft.
Prag, am 18. Mai 1920.