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Fassungsvergleich zu ÜbG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übernahmegesetz (ÜbG) 1
Art. 4 § 5 (A)neu
in Kraft ab 01.01.1999 · idF BGBl. I Nr. 127/1998 Art. 4 § 5 (A)↗RIS↗
Errichtung der Übernahmekommission
§ 5.
Schon vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können die Mitglieder der Übernahmekommission bestellt sowie andere personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Übernahmekommission getroffen werden.