Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich) 1
Art. 40neu
in Kraft ab 01.11.1972 · idF BGBl. Nr. 384/1972 Art. 40↗RIS↗
Artikel 40
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Paris, am 1. September 1972, in zwei Urschriften, in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.