Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Weltgesundheitsorganisation – Satzung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Weltgesundheitsorganisation – Satzung 1
Art. 40neu
in Kraft ab 07.04.1948 · idF BGBl. Nr. 96/1949 Art. 40↗RIS↗
Artikel 40
Der Rat kann die Schaffung von gemeinsamen oder gemischten Ausschüssen durch die Organisation mit anderen Organisationen oder die Teilnahme der Organisation an solchen sowie die Vertretung der Organisation in den von anderen Organisationen errichteten Ausschüssen vorsehen.