Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
1§ 0↗RIS↗
Art. 40neu
ARTIKEL 40
Kulturelle Zusammenarbeit
a)
Übersetzung literarischer Werke;
b)
Erhaltung, Restaurierung, Wiedererlangung und Wiederbelebung des kulturellen Erbes;
c)
kulturelle Veranstaltungen und damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie Austausch von Künstlern und im kulturellen Bereich Tätigen;
d)
Förderung der kulturellen Vielfalt, insbesondere der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika;
e)
Jugendaustausch;
f)
Bekämpfung und Prävention des illegalen Handels mit Kulturgütern;
g)
Förderung des Kunsthandwerks und des Kulturgewerbes.