Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 41neu
ARTIKEL 41
Öffentliche Verwaltung
a)
Verbesserung der Effizienz der Verwaltungsorganisation,
b)
Verbesserung der Effizienz der Verwaltungsstellen bei der Erbringung von Dienstleistungen,
c)
Sicherstellung der transparenten Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel und der Rechenschaftspflicht,
d)
Verbesserung des rechtlichen und institutionellen Rahmens,
e)
Konzipierung und Umsetzung von Politik.