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Fassungsvergleich zu Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina 1
Art. 41neu
in Kraft ab 01.06.2015 · idF BGBl. III Nr. 73/2015 Art. 41↗RIS↗
ARTIKEL 41
Staatliche Monopole
Bosnien und Herzegowina formt alle staatlichen Handelsmonopole schrittweise so um, dass nach Inkrafttreten dieses Abkommens jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und den Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina ausgeschlossen ist.
Schlagworte
Versorgungsbedingung