Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 41neu
Artikel 41
Informationsgesellschaft
a)
Beteiligung am umfassenden regionalen Dialog über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, vor allem die Politik für die elektronische Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich des Universaldienstes, der Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie der Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörde,
b)
Verbund und Interoperabilität der Netze und Dienste der Vertragsparteien und Asiens,
c)
Normung und Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien,
d)
Förderung der Forschungszusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien,
e)
Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Fernsehens, einschließlich eines Erfahrungsaustauschs über dessen Einführung, Regulierungsaspekte und insbesondere Frequenzverwaltung und Forschung,
f)
Zusammenarbeit bei gemeinsamen Forschungsprojekten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien,
g)
Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Bekämpfung der Computerkriminalität,
h)
Konformitätsbewertung im Telekommunikationsbereich, einschließlich Funkausrüstung,
i)
Zusammenarbeit beim Ausbau des Breitbandnetzes,
j)
Informationsaustausch über die Wettbewerbspolitik im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Schlagworte