Änderungen zwischen den Fassungen
Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände
1§ 0↗RIS↗
Art. 42neu
Artikel 42
Vorbehalte und Ausnahmen
Zu diesem Übereinkommen sind keine Vorbehalte oder Ausnahmen möglich.