Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption 1
Art. 43neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 145/1999 Art. 43↗RIS↗
KAPITEL VII – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 43
(1) Das Übereinkommen liegt für die Staaten, die zur Zeit der Siebzehnten Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Mitglied der Konferenz waren, sowie für die anderen Staaten, die an dieser Tagung teilgenommen haben, zur Unterzeichnung auf.
(2) Es bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung; die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande, dem Verwahrer des Übereinkommens, hinterlegt.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde