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Fassungsvergleich zu Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll 1
Art. 43neu
in Kraft ab 09.03.2004 · idF BGBl. III Nr. 113/2004 Art. 43↗RIS↗
Artikel 43
Inkrafttreten
(1) Dieses Protokoll tritt drei Monate nach Hinterlegung von zwanzig Ratifikations- oder Beitrittsurkunden in Kraft.
(2) Danach tritt es für jede Vertragspartei drei Monate nach Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.