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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten 1
Art. 43neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 52/2005 Art. 43↗RIS↗
ARTIKEL 43
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Die Zusammenarbeit hat das Ziel,
a)
den Aufbau dauerhafter Verbindungen zwischen den Wissenschaftlern der Vertragsparteien zu unterstützen, insbesondere durch
Zugang Ägyptens zu den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen über die Beteiligung von Drittstaaten,
Beteiligung Ägyptens an Netzen für dezentrale Zusammenarbeit,
Förderung von Synergieeffekten zwischen Ausbildung und Forschung;
b)
die Forschungskapazitäten Ägyptens auszubauen;
c)
die technologische Innovation, den Transfer neuer Technologien und die Verbreitung von Know-how zu fördern.