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Fassungsvergleich zu Schutz von Kindern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz von Kindern 1
Art. 43neu
in Kraft ab 01.04.2011 · idF BGBl. III Nr. 49/2011 Art. 43↗RIS↗
Artikel 43
Die nach diesem Übereinkommen übermittelten oder ausgestellten Schriftstücke sind von jeder Beglaubigung oder entsprechenden Förmlichkeit befreit.