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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 432neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 432↗RIS↗
ARTIKEL 432
Annäherung der Rechtsvorschriften
Die Republik Moldau nimmt eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die in Anhang XXXV genannten Rechtsakte der EU und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.