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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch 1
Art. 44neu
in Kraft ab 01.01.1959 · idF BGBl. Nr. 21/1958 Art. 44↗RIS↗
Artikel 44
Das Unterzeichnungsprotokoll dieses Abkommens gilt als dessen integrierender Bestandteil und hat die gleiche Rechtswirksamkeit und Geltungsdauer wie das Abkommen selbst.