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Art. 44neu
ARTIKEL 44
Energie
a)
die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, unter anderem durch Diversifizierung der Energieversorgung und Entwicklung neuer, nachhaltiger, innovativer und erneuerbarer Energieformen, darunter Biokraftstoffe und Biomasse, Wind- und Sonnenenergie sowie Wasserkraft, und die Entwicklung geeigneter politischer Rahmenbedingungen zu unterstützen, damit günstige Voraussetzungen für Investitionen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für erneuerbare Energien geschaffen und diese in den einschlägigen Politikbereichen berücksichtigt werden,
b)
unter Beteiligung sowohl der Angebots- als auch der Nachfrageseite eine rationelle Energienutzung zu verwirklichen, indem die Energieeffizienz bei der Erzeugung, dem Transport, der Verteilung und dem Endverbrauch von Energie gefördert wird,
c)
die Anwendung international anerkannter Standards für nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr, Nichtverbreitung von Kernmaterial und Sicherungsmaßnahmen zu fördern,
d)
den Transfer von Technologie für nachhaltige Energieerzeugung und -nutzung zu fördern,
e)
den Kapazitätsausbau und die Erleichterung von Investitionen in diesem Bereich auf der Grundlage transparenter, diskriminierungsfreier und marktkompatibler Vorschriften zu verstärken.
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