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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 445neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 445↗RIS↗
ARTIKEL 445
Zugang zu amtlichen Dokumenten
Die Bestimmungen dieses Abkommens lassen die Anwendung der einschlägigen internen Gesetze und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien über den öffentlichen Zugang zu amtlichen Dokumenten unberührt.