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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 46neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 46↗RIS↗
Abschnitt II.
Serbisch-kroatisch-slowenischer Staat.
Artikel 46.
Österreich erkennt, wie es bereits die alliierten und assoziierten Mächte getan haben, die volle Unabhängigkeit des serbisch-kroatisch-slowenischen Staates an.
Schlagworte
Jugoslawien