Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien 1
Art. 46neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 46/2006 Art. 46↗RIS↗
ARTIKEL 46
(1)         Die Vertragsparteien streben eine beiderseitige schrittweise Liberalisierung der öffentlichen Aufträge an.
(2)         Der Assoziationsrat trifft die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Maßnahmen.