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Norm
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien
Fassungen
Art. 46 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien
BGBl
Art. 46 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien
Judikatur
Art. 46 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien
Art. 46 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien
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Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 46
neu
in Kraft ab 01.05.2014 · idF
BGBl. III Nr. 194/2014
Art. 46↗
RIS↗
ARTIKEL 46
Räumlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für das Gebiet, in dem der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft angewandt wird, nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet Indonesiens andererseits.