Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 46neu
Abschnitt 46
(a) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats folgend auf den Tag in Kraft, an dem die Regierung dem Generalsekretär mitgeteilt hat, dass die für das Inkrafttreten erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.
(b) Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1997 (Anm.: richtig: BGBl. Nr. 511/1993) in der geltenden Fassung, außer Kraft.