Änderungen zwischen den Fassungen
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
1§ 0↗RIS↗
Art. 47neu
Artikel 47
Die Vertragsparteien tauschen auf präzise Anforderung Informationen über Forschungsresultate und Publikationen in den Bereichen Ausweitung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, ländliche Entwicklung, moderne Bewässerungsmethoden, Fischzuchteinrichtungen, Fleisch- und Milchproduktion aus.
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