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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten 1
Art. 47neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 52/2005 Art. 47↗RIS↗
ARTIKEL 47
Normung und Konformitätsprüfung
Die Vertragsparteien streben eine Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung und Konformitätsprüfung an. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich konzentriert sich insbesondere auf folgendes:
a)
Vorschriften in den Bereichen, Normung, Messwesen, Qualitätsnormen und Anerkennung der Konformitätsprüfung, insbesondere hinsichtlich der Gesundheits- und Pflanzenschutznormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel;
b)
Hebung des Niveaus der ägyptischen Konformitätsprüfungsstellen mit dem Ziel, sobald wie möglich Abkommen über gegenseitige Anerkennung im Bereich der Konformitätsprüfung zu schließen;
c)
Aufbau von Strukturen für den Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums, für die Normung und für die Festlegung von Qualitätsnormen.