Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
1§ 0↗RIS↗
Art. 47neu
ARTIKEL 47
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
a)
Programme zur Verhinderung des Drogenmissbrauchs insbesondere in gefährdeten und Hochrisikogruppen;
b)
Projekte in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Behandlung und Rehabilitation Drogenabhängiger und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft;
c)
Projekte zur Förderung der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen in diesem Bereich in Zentralamerika;
d)
gemeinsame Forschungsprogramme;
e)
Maßnahmen und Zusammenarbeit zur Unterstützung einer alternativen Entwicklung, insbesondere Förderung legaler Kulturen von Kleinerzeugern;
f)
Maßnahmen zur Bekämpfung des Handels mit Grundstoffen und anderen für die Drogenherstellung unbedingt erforderlichen Stoffen, die den Maßnahmen der Gemeinschaft und der zuständigen internationalen Gremien gleichwertig sind;
g)
Maßnahmen zur Verringerung des Angebots an illegalen Drogen, einschließlich der Ausbildung in administrativen Kontrollsystemen zur Verhinderung der Abzweigung chemischer Grundstoffe, und Bekämpfung der damit zusammenhängenden Straftaten.