Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon 1
Art. 48neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 48↗RIS↗
ARTIKEL 48
Zusammenarbeit in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung
Die Vertragsparteien arbeiten auf folgenden Gebieten zusammen:
a)
Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung, Messwesen, Qualitätssicherung und Konformitätsbewertung;
b)
Modernisierung der libanesischen Laboratorien;
c)
Aushandlung von Abkommen über gegenseitige Anerkennung, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind;
d)
Ausbau der libanesischen Einrichtungen, die für Normung, Qualität sowie das geistige und gewerbliche Eigentum zuständig sind.