Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 48neu
ARTIKEL 48
Zusammenarbeit in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung
a)
Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung, Messwesen, Qualitätssicherung und Konformitätsbewertung;
b)
Modernisierung der libanesischen Laboratorien;
c)
Aushandlung von Abkommen über gegenseitige Anerkennung, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind;
d)
Ausbau der libanesischen Einrichtungen, die für Normung, Qualität sowie das geistige und gewerbliche Eigentum zuständig sind.