Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen 1
Art. 49neu
in Kraft ab 22.07.1975 · idF BGBl. Nr. 383/1975 Art. 49↗RIS↗
Artikel 49
Die Artikel 46, 47 und 48 werden sinngemäß auf Luftfahrzeuge, die im Entsendestaat registriert sind, ausgenommen Militärluftfahrzeuge, angewendet.