Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 49neu
ARTIKEL 49
Methoden und Modalitäten
a)
regelmäßiger wirtschaftlicher Dialog zwischen den Vertragsparteien, der alle Bereiche der Gesamtwirtschaftspolitik umfasst;
b)
Informationsaustausch und Kommunikation;
c)
Beratung, Vermittlung von Fachwissen und Ausbildung;
d)
Durchführung gemeinsamer Maßnahmen;
e)
technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;
f)
Fördermaßnahmen zugunsten der Partnerschaft, der Direktinvestitionen vor allem privater Wirtschaftsbeteiligter und der Privatisierungsprogramme.