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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon 1
Art. 49neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 49↗RIS↗
ARTIKEL 49
Angleichung der Rechtsvorschriften
Die Vertragsparteien bemühen sich nach besten Kräften, ihre Rechtsvorschriften einander anzugleichen, um die Durchführung dieses Abkommens zu erleichtern.