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Fassungsvergleich zu Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner Fassung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner Fassung) 1
Art. 4hneu
in Kraft ab 19.08.1947 · idF BGBl. Nr. 7/1948 Art. 4h↗RIS↗
(Anm.: Artikel 4.)
H. - Die Priorität kann nicht aus dem Grunde verweigert werden, weil bestimmte Merkmale der Erfindung, für die die Priorität beansprucht wurde, nicht in den in der Patentanmeldung des Ursprungslandes aufgestellten Patentansprüchen enthalten sind, sofern nur die Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen diese Merkmale deutlich offenbart.