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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R) (aufgehoben) 1
Art. 5aufgehoben
in Kraft 21.01.1978 – 31.12.1992 · idF BGBl. Nr. 9/1978 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach der Unterzeichnung in Kraft.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien, am 22. November 1977, in zwei Urschriften, in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.