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Fassungsvergleich zu Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll 1
Art. 5neu
in Kraft ab 09.06.1980 · idF BGBl. Nr. 445/1980 Art. 5↗RIS↗
Artikel V
Die Bestimmungen dieses Protokolls gelten nicht für die Eintragung einer Ausstellung, für die vom Internationalen Ausstellungsbüros bis zu und einschließlich der Sitzung des Verwaltungsrates, die unmittelbar dem Inkrafttreten dieses Protokolls gemäß dem obigen Artikel IV vorausgegangen ist, ein Zeitpunkt festgelegt worden ist.