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Fassungsvergleich zu Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – NÖ) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 12.11.1991 · idF BGBl. Nr. 585/1991 Art. 5↗RIS↗
Artikel V
Verwendung freier Gerichtsräumlichkeiten
Der Bundesminister für Justiz wird sich darum bemühen, mit den Sitzgemeinden das Einvernehmen über die weitere Verwendung jener Räumlichkeiten zu erzielen, die durch die Zusammenlegung der Bezirksgerichte frei werden.