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Fassungsvergleich zu HPÜ 1954××

Änderungen zwischen den Fassungen

Haager Prozeßübereinkommen 1954 (HPÜ 1954) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 12.04.1957 · idF BGBl. Nr. 91/1957 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Der Nachweis der Zustellung erfolgt entweder durch ein datiertes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis des Empfängers oder durch eine von der Behörde des ersuchten Staates ausgestellte Bestätigung, aus der die Tatsache, die Form und die Zeit der Zustellung hervorzugehen hat.
Das Empfangsbekenntnis oder die Bestätigung ist auf eine der beiden Ausfertigungen des zuzustellenden Schriftstückes zu setzen oder daran zu heften.