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Fassungsvergleich zu Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.03.1959 · idF BGBl. Nr. 47/1959 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5.
Die Wirkungen der Scheckerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärungen unterschrieben worden sind.