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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1962 · idF BGBl. Nr. 294/1961 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Prüfung der Vollstreckungsbehörde beschränkt sich auf die im Artikel 2 genannten Voraussetzungen und die im Artikel 4 aufgezählten Urkunden.