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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe 1
Art. 5neu
in Kraft ab 08.02.1976 · idF BGBl. Nr. 102/1976 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die vorstehenden Bestimmungen sind gegenüber allen Staaten, selbst Nichtvertragsstaaten, anzuwenden. Sie stehen der Anwendung anderer in den Vertragsstaaten geltender Regeln nicht entgegen, die für die Legitimation günstiger sind.
Schlagworte
Günstigkeitsprinzip