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Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.07.1980 · idF BGBl. Nr. 250/1980 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL 5
Titel III beschränkt nicht die Zuständigkeit zur Verfolgung, die der ersuchte Staat nach seinem innerstaatlichen Recht hat.