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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge 1
Art. 5neu
in Kraft ab 30.10.1992 · idF BGBl. Nr. 238/1994 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Vordrucke für die Eingangsvormerkscheine und für die internationalen Zulassungspapiere werden frei von Eingangsabgaben und frei von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen zugelassen, wenn sie zur Ausgabe an im Einfuhrland wohnhafte Personen bestimmt sind, die andere Länder aufsuchen wollen, und wenn sie den zugelassenen Reiseverbänden von den mit ihnen in Verbindung stehenden ausländischen Verbänden, von internationalen Organisationen oder von den Zollbehörden der Vertragsparteien zugesandt werden.